Als Hausherr informierte Landrat Wolfgang Spelthahn und stellte sich den Fragen der Fraktionsversammlung
Auf Einladung von UWG Fraktionsvorsitzenden Michael Hintzen tagte die Fraktionsversammlung der Kreis-UWG am Montag 17. 8. 2015 erstmals im neuen
2. Kreishaus des Kreises Düren auf dem Marktplatz 1 in Jülich. Das ehemalige Jülicher Rathaus, ein unter Denkmalschutz stehendes Ensemble, wird nach dem Willen der Kreisverwaltung in Zukunft für die Bürger des Nordkreises als Dienstleistungszentrum ausgebaut. Die Fraktionsversammlung der UWG hatte Landrat Wolfgang Spelthahn aus diesem Anlass eingeladen, um mit ihm über die weiteren Pläne für das 2. Kreishaus im Kreis Düren zu sprechen.
Das neue Kreishaus als historisches Schmuckstück des Marktplatzes
Der Landrat betonte, dass es für ihn wichtig sei, dass das unter Denkmalschutz stehende Gebäude instand gesetzt wird, und dass sich die geplante Erweiterung durch das angrenzende Stüssgen Grundstück harmonisch in den Gebäudekomplex eingliedert. „Das Alte Jülicher Rathaus dominiert den Marktplatz, wir stellen uns hier Synergieeffekte durch eine Öffnung des neue Kreishauses vor. Zusätzliche Geschäfte und Kaffees können die Jülicher Innenstadt weiter beleben“, beschreibt Spelthahn die vorgesehene Entwicklung.
Wichtig war dem Landrat zu betonen, dass die Investitionen in das 2. Kreishaus nicht über die Kreisumlage finanziert werden. Die kostenneutrale Umsetzung des Projektes solle durch den Verkauf von freiwerdenden Immobilien des Kreises und durch Mieteinnahmen gesichert sein.
Die Fraktionsversammlung der Unabhängigen im Kreis hatte weitere Gäste eingeladen. Unter anderen den Bürgermeisterkandidaten der UWG-JÜL, Heinz Frey aus Jülich, und den Kandidaten der UWG-PKL, Mark Dremel aus Linnich. Damit war auch die Voraussetzung für eine weitergehende angeregte politische Diskussion mit dem Landrat gegeben.
Anmerkungen zum Haushalt des Kreises 2016
Ein wichtiges Thema, dass allen Kommunen unter den Nägeln brennt: Die Höhe der Kreisumlage. Hier plädierte Spelthahn dafür, erst einmal den Doppelhaushalt 2014/2015 „ins Ziel zu bringen.“ Die Gewerbesteuerzahlungen seien zwar gestiegen, allerdings bleibe von jeder Million Mehreinnahmen nur etwa ein Drittel übrig. Es gehen 300.000 Euro ab an weniger gezahlten Schlüsselzuweisungen, 400.000 Euro oder 40 Prozent der Kreiseinnahmen gehen an den LVR. Allein die „Eingliederungshilfe“, die im Rahmen der Inklusion zu leisten sei, würde jeden Kreisbürger mit 492.- Euro in diesem Jahr belasten. Mit elf Millionen werde der Kreis hier zusätzlich zur Kasse gebeten. Die explodierenden Sozialleistungen seien eine der Unwägbarkeiten dieses Haushaltsjahres.
Ausschüttungen aus dem laufenden Haushalt
vorzunehmen – wie von der SPD gefordert – , bezeichnete Spelthahn als unseriös. UWG Fraktionsvorsitzender Michael Hintzen forderte, die Beratungen für den Kreishaushalt 2016 möglichst bald zu beginnen, da die Gemeinden erst im Anschluss daran ihre gemeindeeigenen Haushalte abstimmen könnten. Schließlich definiere die Höhe der Kreis- und Jugendamtsumlage die meisten Haushalte maßgeblich.
Neuer Wege beim Kreis-ÖPNV
Ein weiterer Punkt der Diskussion war die zurzeit laufende Analyse des ÖPNV im Kreis Düren. Da bis 2017 die vergebenen Konzessionen auslaufen, sieht der Landrat die Chance, den ÖPNV aus einem Guss für den Kreis neu aufzustellen. Ein Nahverkehrsplan, der aus einem neuen Schnellbusliniennetz und als Zubringer einem Anruf-Sammel-Taxi-Netz (AST) besteht, solle auf einigen Kreisstrecken im Jahr 2016 getestet werden. „So einen Modellversuch in Verbindung von Pedelec, Dorfauto und Sammeltaxi könnte ich mir als ein LEADER-Projekt vorstellen. In NRW lebt die Mehrheit der Bürger im ländlichen Raum, hier
müssen neue Verkehrskonzepte die Mobilität garantieren“, ist der Landrat überzeugt. Auf die Kosten eines solchen neuen Systems angesprochen, meinte Spelthahn, dass sich zwei Szenarien anbieten würden: Entweder differenziert nach dem Aufwand oder als Bestandteil der allgemeinen Umlage. Der ÖPNV wird bisher nach Kilometern abgerechnet, egal ob der Bus voll oder leer fährt. Das würde sich mit einem neuen Konzept ändern, da dann nur die effektive Fahrleistung abgerechnet würde. Insofern wären hier wesentliche Einsparungen zu erwarten.
Der Kreis unterstützt die Kommunen bei der Windkraft
Auf die Windkraft-Querelen zwischen den Gemeinden im Südkreis angesprochen, (hier werden Windkraftzonen in der Regel an den Kreis- und Gemeindegrenzen zum Nachbarn ausgewiesen und sorgen damit wechselseitig für kommunale Verstimmung) erinnerte der Landrat an die höchsten touristischen Zuwachsraten der letzten Jahre im Südkreis. Diese Entwicklung gelte es zu fördern, hier sei auch genau abzuwägen, ob die mit den Windanlagen
versprochenen Gewinne einen möglichen Rückgang bei den Besucherzahlen aufwiegen können. Da es die Entscheidung der Kommunen sei, ob sie auf ihrem Gelände Windkraftanlagen aufstellen möchten, kann der Kreis Düren hier nur fachliche Unterstützung anbieten. In Zukunft haben die Kommunen die Möglichkeit, eine unabhängige Expertise zu den von den Windanlagenplanern errechneten, kommunalen Gewinnen aus der Windkraft erstellen zu lassen. So könnte sichergestellt werden, dass eine neutrale Stelle bei der Kreisverwaltung sich die Gewinnkalkulationen ansieht und sie auf ihre Plausibilität hin überprüft. Damit würde den Gemeinden die Sicherheit gegeben, sich nicht nur auf die Gewinnversprechen der Windkraftfirmen bei ihren politischen Entscheidungen verlassen zu müssen.