Keine Steuererhöhungen mit der JÜL

In der derzeit diskutierten Version des Haushaltsentwurfs plant die Verwaltung drastische Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer in den nächsten Jahren, um einen ausgeglichenen Haushalt darzustellen. Da wir diesen Entwurf so nicht mittragen möchten, haben wir dazu folgenden Antrag zu den laufenden Haushaltsberatungen gestellt.

Die Erhaltung und Sicherung, sowie die Neuschaffung von Arbeitsplätzen haben einen nachhaltigen Einfluss auf die Einnahmen aus Gewerbesteuer und Grundsteuer, auf die Einwohnerzahl aber auch auf weitere Wirtschaftsdaten, wie etwa Konsumausgaben. All diese Faktoren sind aber im Gegenzug auch stark beeinflusst von den festgesetzten Steuern und Gebühren einer Kommune, erst recht, wenn es in der Region attraktive Alternativen gibt. Bestätigung finden wir auch in den jüngsten Äußerungen der IHK zum Jülicher Haushaltsentwurf. Vor allem aber sehen wir uns hier als Interessensvertreter der Jülicher Bürgerinnen und Bürger, denen wir die geplanten Steuer- und Gebührenerhöhungen und Leistungskürzungen so nicht zumuten können.

Zur weiteren Beratung des Haushaltsentwurfes 2013/14 bitten wir um Erläuterung, bzw. beantragen die Prüfung folgender Punkte insbesondere hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen:

  1. Inwieweit und mit welchen konkreten Haushaltsansätzen sind die Auswirkungen neuer Gewerbegebiete (hier insbesondere Merscher Höhe) in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingeflossen?
  2. Inwieweit und mit welchen konkreten Haushaltsansätzen sind die Auswirkungen neuer Baugebiete in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingeflossen?
  3. Inwieweit (und gegebenenfalls mit welchen konkreten Haushaltsansätzen) sind die zu erwartenden negativen Folgen der geplanten Steuer- und Gebührenerhöhungen in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingeflossen?
    Wir denken hier u.a. an Abwanderungen/Betriebsverlagerungen von Unternehmen und negative Einflüsse bei der Grundstücksvermarktung.
  4. Inwieweit (und gegebenenfalls mit welchen konkreten Haushaltsansätzen) sind die Auswirkungen der geplanten Steuer- und Gebührenerhöhungen auf die Arbeitsplatzsituation in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingeflossen?
  5. Inwieweit (und gegebenenfalls mit welchen konkreten Haushaltsansätzen) sind die Auswirkungen der geplanten Steuer- und Gebührenerhöhungen auf die Einwohnerzahl und die damit verbundenen Schlüsselzuweisungen in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingeflossen? Auf Seite 045 der Konsolidierungsmaßnahmen wird lediglich auf die Auswirkungen der Zweitwohnungssteuern Bezug genommen.
  6. Ausgehend von den Anmerkungen der Verwaltung auf Seite 025 des Vorberichtes, dass eine Veräußerung der Stadtwerke schon einmal im HSK veranschlagt war, jedoch nicht umgesetzt wurde, beauftragen wir die Verwaltung die finanziellen Auswirkungen einer Beteiligung an den Stadtwerke durch andere öffentliche Träger, etwa durch den Kreis Düren, zu erläutern, und zwar unabhängig von der geplanten Veräußerung des Grundstücks der Realschule.
  7. Weiterhin beauftragen wir die Verwaltung über die im Haushaltsentwurf auf Seite 022, 024, 025, 026 der Konsolidierungsmaßnahmen gemachten Äußerungen eine Übersicht weiterer Einrichtungen zu erstellen, die die Stadt Jülich ggf. an andere Träger abgeben kann. (Beispiel: Stadt Nideggen, die ihre Kindertagesstätten an den Kreis „abtreten“ wird).
  8. Nach Einführung von NKF wurde die Versorgung der Mitarbeiter der Verwaltung neu geregelt. Der alte Versorgungsfond ist demnach noch vorhanden, wird aber nicht mehr genutzt. Mit Verweis auf die Vorlage 044/2013 aus der letzten Ratssitzung bitten wir nochmals um folgende Erläuterung: Welche Gelder der Stadt sind in welchem Fond und inwieweit kann die Stadt Jülich darüber jetzt haushaltswirksam verfügen?
  9. Über die auf Seite 025 des Vorberichtes gemachten Aussagen hinaus bitten wir um folgende Erläuterung: Welche Vermögensveräußerungen sind im aktuellen Haushaltsentwurf, einschließlich des HSK konkret eingestellt. Hier bitten wir der Übersicht wegen um eine Aufstellung mit Bezeichnung des Objektes, Zeitangabe des geplanten Verkaufs und der Erlössumme, sowie des Buch- und Bilanzwert.
  10. Ausweisung von Solarfeldern und/oder Windkraftgebieten – Wir wissen, dass hier Anbieter Gespräche mit der Verwaltung geführt haben. Welche Gebiete sind hier vorgesehen? Welche Einnahmen sind hier zu erwarten? Inwieweit und mit welchen konkreten Haushaltsansätzen sind oder werden die Auswirkungen im vorliegenden Haushaltsentwurf angesetzt?
  11. Welche freiwilligen Leistungen sind tatsächlich 2012 aus dem Haushalt abgeflossen, also tatsächlich gezahlt worden? Schließlich hat die Stadt Jülich bis heute keinen genehmigten Haushalt 2012, so dass das Haushaltsrecht nach §82 GO NRW funktioniert. Inwieweit stellt diese bis zum heutigen Tag geltende Situation des Nothaushaltes 2012 einen Unterschied zu der zukünftigen Eventualsituation eines Nothaushaltes dar für den Fall, dass Jülich zukünftig kein ausgeglichenes HSK vorlegen kann?
  12. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung Stellung zu beziehen, in welchem Umfang freiwillige Leistungen tatsächlich im Zeitraum des vorliegenden Haushaltsentwurfes auf null reduziert werden müssen. Unserer Meinung nach können weder bestehende Verträge und Verpflichtungen, noch die Unterhaltung des Immobilienvermögens in einem solchen Zeitraum völlig auf null reduziert werden. Bestätigung finden wir in der Bemerkung der Verwaltung auf Seite 049 der Konsolidierungsmaßnahmen, dass Ausnahmen nach wie vor zugelassen werden. Gegebenenfalls beantragen wir dazu eine Auskunft der Aufsichtsbehörde einzuholen.
  13. Zuallerletzt bitten wir die Verwaltung Stellung dazu zu beziehen, inwieweit sie selbst davon ausgeht, dass der vorliegende Haushaltsentwurf von der Aufsichtsbehörde nicht angenommen und genehmigt werden kann.
    Wir sagen dies vor dem Hintergrund, dass der Haushalt des Jahres 2012 bisher nicht genehmigt worden ist und die Stadt Jülich sich deswegen bereits seit geraumer Zeit in der Situation des Nothaushaltes befindet. Das ist genau die Situation, die die Stadt Jülich zukünftig auch erreicht, wenn der aktuelle Haushaltsentwurf nicht genehmigt werden wird.
    Der maßgebende §82 GO NRW herrscht also jetzt schon über Jülich und ist unserer Meinung nach eher schon Dauerzustand, kann aber nicht dauernd als Drohzustand benutzt werden, auch nicht nach der im Herbst 2012 erfolgten Aufhebung der „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“. Dies sehen wir vor dem Hintergrund der auf S. 49 der Konsolidierungsmaßnahmen von der Verwaltung abgedruckten Bemerkung, „dass neue Richtlinien/Hinweise zur Konkretisierung…“ zu §82 erlassen werden.

Wir bekräftigen abschließend unsere Position wie folgt:

Die außergewöhnlich hohen Steigerungen der Grund- und Gewerbesteuersätze, verschiedener Gebührenansätze, die Rücknahme verschiedenster Leistungen und die Einführung völlig neuer Gebühren lehnen wir aus den aufgeführten Gründen ab. Daher können wir dem uns vorliegenden Haushaltsentwurf zurzeit so nicht zustimmen.

Deswegen bitten wir die mit den oben genannten Fragestellungen implizierten Veränderungen des vorliegenden Haushaltsentwurfes transparent darzustellen, um möglicherweise auf diesem Wege einen tragbaren Kompromiss zu erarbeiten.

Des Weiteren stellen wir mit der Gründung einer Bürgerstiftung auch eine Alternativlösung zur Diskussion, die wenigstens zum Teil wegfallende freiwillige Leistungen ersetzen kann.
Damit bleibt das Geld der Unternehmen und Bürger zu 100% in Jülich.

Eine Bürgerstiftung sollte parteiübergreifend gegründet werden mit Bürgern, Gewerbetreibenden und Forschungseinrichtungen als Gründungsmitglieder.

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