Zur Reinhaltung unseres Grundwassers müssen wir alle unseren Beitrag leisten. Auch die UWG JÜL sieht dies so, ohne wenn und aber (weitere Infos: www.uwg-juel.de).
Maßnahmen hierzu müssen aber in einem sinnvollen Verhältnis von Nutzen und Kosten stehen. Unreflektierte Schnellschüsse zu Lasten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern helfen wenig.
Die frühere schwarz-gelbe Regierung unseres Landes hat mit dem § 61 a des Landeswassergesetzes ein Instrument geschaffen, das die derzeitige rot-grüne Landesregierung mit Elan umsetzen will. Eine kritische Prüfung der Arbeit ihrer Vorgänger, so muss man vermuten, ist wohl nicht mehr erfolgt (ausführlichere Informationen finden Sie unter: http://www.alles-dicht-in-nrw.de).
Die Stadt Jülich hat in vorauseilendem Gehorsam – gegen unsere Stimmen – die Satzung vom 18.02.2011 erlassen (info: www.juelich.de – hier finden Sie auch die Fristen bis 2023). Andere Kommunen warten ab oder haben abgewartet und die durchaus vorhandene Zeit zum Prüfen und Nachdenken genutzt. Möglicherweise ist auch die Interessenlage in diesen zögernden Kommunen eine andere.
Die Beratungen in den Gremien des Stadtrats nutzte die UWG JÜL zum Einbringen konstruktiver Vorschläge, die den Betroffenen helfen sollten. Alle Vorschläge lehnte die Ratsmehrheit im Gleichschritt mit der Verwaltung, oft ohne sachliche Gegenargumente, ab. Auch die 1.300 Unterschriften Jülicher Bürgerinnen und Bürger fegte man vom Tisch. Vorschläge wie z. B. die Verantwortung ausschließlich auf das eigene Grundstück zu begrenzen, einen „neutralen“ Prüfer einzusetzen, die Verantwortung des Bergbautreibenden einzufordern, durchaus diskutierens- und nachdenkenswert, fanden kein Gehör. Der Höhepunkt dieser Argumentation ist die Antwort des Ministers Johannes Remmel auf die von der Stadt Jülich und allen Fraktionen des Rates eingebrachte Resolution an die Landesregierung, den Bergbautreibenden in die Verantwortung für bergbaubedingte Schäden zu nehmen. Sie lautet „… man sollte mit dem Bergbautreibenden reden…“. Diese Antwort ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht.
Das Prüfen und Instandsetzen privater Hausanschlüsse bringt offensichtlich viel Geld ein, denn die regelmäßigen ganzseitigen Anzeigen der prüfenden Firmen im Jülich Magazin sind sicher nicht kostenfrei.
Der Druck der betroffenen Bürgerinnen und Bürger veranlasste zwischenzeitlich das Ministerium zurück zu rudern und per Erlass die Kriterien für die Dichtigkeitsprüfung zu modifizieren. Es wurden Schadensklassen eingeführt und Instandsetzungsmaßnahmen realitätsbezogener festgelegt. Konkret bedeutet dies, dass kleinere Schäden nicht mehr ausgebessert werden müssen und einfachere kostengünstigere Prüfmethoden zugelassen werden. Auch eine teure Kamerabefahrung muss nicht mehr sein. Dies wäre aber bereits vor Erlass der ursprünglichen Regelung angesagt gewesen. Vorheriges Nachdenken kann man den Verantwortlichen also nicht unbedingt bescheinigen.
Der permanente Druck der Bürgerinnen und Bürger hat dann endlich Landtag und Landesregierung in Düsseldorf erreicht, wie die Meldungen in der Tagespresse vom 14. und 15. Dez. 2011 zeigen. Der zuständige Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags NRW hat mit den Stimmen der Linken, der FDP und der CDU am 15. 12. 2011 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Vollzug der Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG auszusetzen.“ Damit ist die politische Mehrheit weg, das betreffende Gesetz besteht allerdings nach wie vor noch. Das Chaos ist also perfekt.
Minister Johannes Remmel denkt nunmehr nach, wie die derzeitige Rechtslage sinnvoll angepasst werden kann. Wir müssen also abwarten, was sein Nachdenken bringt.
Die UWG JÜL hat stets zum Abwarten geraten. Blinder Aktionismus, wie in einigen Ortsteilen geschehen, ist nicht zielführend. Erster Termin nach der noch geltenden Satzung ist für den Entwässerungsbereich 1 der 31.12.2012. Da haben Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, noch ein Jahr Zeit und können das Ergebnis des Nachdenkens der rot-grünen Landesregierung in Ruhe erwarten.
Wer bereits die Dichtigkeit seines privaten Hausanschlusses geprüft und hierfür und ggf. für die Instandsetzung gezahlt hat, sollte bei möglicherweise geänderter Rechtslage die Verantwortlichen zur Stellungnahme auffordern.
Wir raten nach wie vor: Abwarten – denn bei dem momentanen Chaos weiß niemand so recht, wie es weiter geht. Das sollte reichen, um teure Maßnahmen erst einmal auszusetzen.
Ihre UWG JÜL