Änderung der Hauptsatzung im Rahmen der anstehenden Konstituierung des neuen Rates

Wir beantragen bei der Konstituierung des neuen Rates die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass der Rat der Stadt Jülich zukünftig einen stellvertretenden Bürgermeister wählt und bestellt.

Zur Begründung:
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich herleiten, dass die tatsächlichen Vertretungseinsätze der stellvertretenden Bürgermeister sehr gering waren. Dies kann auch ein Stellvertreter alleine leisten.

Angesichts der massiven Haushaltsprobleme der Stadt Jülich sollten wir im Rat ein Zeichen setzen und mit dem Sparen hier ansetzen.

Dieser Antrag wurde gestellt am: 4.Oktober 2004

Ergebnis : Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung vom 14.10.2004 mit den Stimmen der CDU, SPD und FDP abgelehnt.
Hervorhebung der Überschrift

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